Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
Allgemeine Vertragsbedingungen Kurse:
1. Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Privat versicherte Teilnehmerinnen erhalten über die AZH später eine Rechnung über die Kurskosten, die dann bei der Privatversicherung eingereicht werden können.
2. Die Zusatzgebühr wird nicht von den Kassen erstattet und fällt einmalig für den gesamtenKurs an. Sie wird spätestens 10 Tage nach Erhalt der Anmeldung an die Hebamme überwiesen, auch von privat versicherten Teilnehmerinnen.
3. Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Kasse übernommen und müssen daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen werden. Diese Kosten richten sich nach der Privat-Gebührenordnung des Bundeslandes Bayern. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Dies wird am Ende des Kurses von der AZH mit 10 Euro pro 60 Minuten in Rechnung gestellt.
4. Es ist nicht möglich versäumte Kursstunden nachzuholen.
5. Da die Kursstunden direkt aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine Andere zu ersetzen.
6. Die Rückbildungsgymnastik muss bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt abgeschlossen sein, damit die Krankenkasse die Kosten dafür übernimmt. Die gesetzlichen Kassen übernehmen maximal 10 Stunden Rückbildungsgymnastik. Sollte die Teilnehmerin bereits einen Rückbildungskurs besucht haben, muss sie den weiteren Kurs privat bezahlen.
7. Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.
8. Die Anmeldung ist rechtlich bindend. Der Geldeingang muss innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt dieser Information erfolgen. Erst der Geldeingang sichert den Kursplatz. Sollte trotz Anmeldung keine Teilnahme am Kurs erfolgen, werden die Kosten für den ganzen Kurs privat in Rechnung gestellt. Erfolgt kein Geldeingang innerhalb von 10 Tagen wird der Platz anderweitig vergeben.
9. Generell werden Kurse als Päsenztermine in der Praxis geplant und unter Beachtung der jeweils aktuell geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen durchgeführt. Schränken die Vorgaben die Möglichkeiten in der Praxis ein, ist die Hebamme berechtigt Kurse online durchzuführen. Tritt die Leistungsempfängerin aufgrund der Umstellung auf einen Onlinekurs vom Kurs zurück, muss der Kurs dennoch inklusive der Kurszusatzgebühren vollständig getragen werden.
Eigenanteil
In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und mir daher als Selbstzahlerin privat in Rechnung gestellt:
Falls keine gültige Mitgliedschaft der angegebenen Krankenkasse festgestellt werden kann.
Vereinbarte Termine, die von mir nicht eingehalten wurden und nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt wurden.
Falls Leistungen bei mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch die erstattungsfähigen Kontingente überschritten werden. Um dies zu vermeiden, werde ich die Hebamme über alle Leistungen informieren, die ich bei einer Kollegin auf Kassenkosten in Anspruch nehme bzw. in Anspruch genommen habe.
Falls die Inanspruchnahme der Hebamme nach Art, Häufigkeit, Umfang und zeitlicher Einordnung die umschriebenen Leistungen des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V übersteigt, erklärt sich die Leistungsempfängerin bereit, die Kosten hierfür zu übernehmen.
Falls außerordentlich anfallende Wegegelder nicht von der Krankenkasse der Leisungsempfängerin übernommen werden.
Die Hebamme erstellt für diese Leistungen eine Privatrechnung.
Erreichbarkeit
Rufen Sie bitte unter 01707746723 an und hinterlassen Sie mir eine Nachricht oder schreiben Sie mir eine Sms. Ich rufe Sie so bald wie möglich zurück.
Meine Zeiten sind: Montag – Donnerstag 8 Uhr – 18 Uhr, Freitag 8 – 14 Uhr. Am Wochenende bin ich nicht erreichbar.
Ausserhalb dieser Zeiten und im Notfall wenden sie sich an die Geburts- oder Kinderklinik oder benachrichtigen sie den Rettungsdienst.
Urlaub/ Krankheit
In Zeiten von Urlaub oder Krankheit kann eine Ersatzhebamme, aufgrund des Hebammen-mangels nicht gewährleistet werden. Wenden Sie sich in diesem Fall immer unbedingt an Ihren Gynäkologen, Kinderarzt, Rettungsdienst oder die Klinik.
Umzug
Bei Umzug der Leistungsempfängerin kann eine Wochenbettbetreuung nicht gewährleistet werden. Die Information über einen Wohnortwechsel muss zeitnah erfolgen. Der Vertrag gilt nur für die beim Vorgespräch angegebene Adresse.
Terminverlegung
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett sowie bei Stillproblemen und Ernährungsproblemen des Säuglings. Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.
Die Hebamme haftet nicht für ihre Kollegin im Falle einer Abwesenheit.
Sofern eine Ärztin/ ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis; die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Medizinische Unterlagen und Datenschutz
Im Rahmen dieses Vertrages werden Daten über Person, sozialen Status sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten erhoben, gespeichert, geändert bzw. gelöscht und im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte (z.B. Kostenträger) übermittelt.
Die Abrechnung erfolgt über die Abrechnungszentrale für Hebammen (AZH). Daher erhalten Sie ggf. für manche Leistungen eine Rechnung über die AZH, statt direkt aus der Praxis.
Hiermit bestätigen Sie für sich und ggf. für das/die in die Betreuung einbezogene(n) Neugeborene(n) die ausdrückliche Einwilligung zur Weiterleitung von personen- und behandlungsbezogenen Daten an die AZH. Die AZH verarbeitet und speichert die ihr übermittelten personen- und behandlungsbezogenen Daten zum Zweck der Abrechnung der erbrachten Leistungen gegenüber dem Kostenträger nach geltenden Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie nach den jeweils geltenden Vorschriften der Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder.
Weitere Daten werden zum Zwecke der Begleituntersuchung, Dokumentation und Auswertung verwendet, mit der Einschränkung, dass die Privatsphäre der Leistungsempfängerin vor der Öffentlichkeit geschützt wird.
Die Hebamme und ihre Angestellte unterliegen der Schweigepflicht und beachten die Bestimmungen des Datenschutzes.
Im Falle der Hinzuziehung eines Arztes/einer Klinikeinweisung stellt die Hebamme der weiter betreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind. Dies betrifft vor allem Verlegungen im Notfall. Mit dem Abschluss dieses Vertrages erklärt sich die Leistungsempfängerin mit der Verwendung ihrer Daten zu diesen Zwecken einverstanden
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.
Der Weitergabe aller medizinischen Befunde und Daten an eine andere Hebamme in Zeiten von Urlaub oder Abwesenheit stimmen Sie hiermit ausdrücklich zu.
Privatrechnungen
Private Rechnungen sowohl aus der Praxis oder von der AZH an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer der Krankenversicherung oder Beihilfestelle (§286 Abs.3 BGB). Wahlleistungen sind direkt bar zu beglichen.
Kündigung
Der Vertrag kann von der Leistungsempfängerin nur aus gravierendem Grund, bis spätestens 3 Monate vor errechnetem Entbindungstermin schriftlich und mit Angabe des Grundes gekündigt werden. Bei Nichteinhalten des Vertrages (vertragswidrigem Verhalten) verpflichtet sich die Leistungsempfängerin zur Zahlung der ausgefallenen Vergütung der Hebamme.
Die Hebamme kann den Vertrag aus gravierendem Grund kündigen (Krankheit, Umzug, vertragswidriges Verhalten der Leistungsempfängerin)